Das BMF macht die kürzlich mit der US-Steuerbehörde IRS auf der Grundlage von Artikel 26 DBA USA getroffene gemeinsame Erklärung über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2020 bekannt (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10050 :006).

Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der BRD und der zuständigen Behörde der USA über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2020 beginnende Wirtschaftsjahre


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