Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2021 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S-7532 / 19 / 10002 :003).
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern