Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlasste Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens, verbunden mit einer zusätzlichen Zahlung, zu steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2009 bei den Anteilseignern oder zu einem nicht steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG a. F. führte (Az. VIII R 17/18).