Der BGH hat zur Frage Stellung genommen, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet ist (Az. XII ZR 8/21).

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung


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