Das BMF nimmt zur Anrechenbarkeit von Quellensteuer auf Dividenden chinesischer Unternehmen Stellung (Az. IV C 1 – S-2283-c / 19 / 10012 :004).

Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG


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