Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet. Als Folge dessen ist die durchgeführte Operation lt. LG Frankenthal rechtswidrig (Az. 4 O 147/21).

Arzthaftungsrecht: Ärztliches Aufklärungsgespräch erst kurz vor OP kommt zu spät


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