Das VG Gelsenkirchen hat die Klage eines vormaligen Bottroper Apothekers abgewiesen, die gegen den von der Bezirksregierung Münster verfügten Widerruf seiner Approbation als Apotheker gerichtet war (Az. 18 K 3908/20).

Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig


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