Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie als Sekretärin arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 13 B 859/22).

Eilantrag einer ungeimpften Sekretärin gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot bleibt erfolglos


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