Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Ausschlussfrist nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG eine systematische und strukturelle Ungleichbehandlung von Unionsbürgern beinhaltet und ob die Fristenregelung eine abgrenzbare Personengruppe der Unionsbürger (hier: Gastarbeitnehmer) unverhältnismäßig in ihren Grundrechten nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 18 AEUV und Art. 21 AEUV bzw. Art. 45 AEUV verletzt (Az. III R 28/21).

BFH: Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union


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