Das ArbG Aachen hat die Klage eines Sachbearbeiters des städtischen Fuhrpark- und Gerätemanagements gegen seine außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts, ausgemusterte Fahrzeuge und Maschinen auf einer Auktionsplattform unter falschen wertmindernden Angaben platziert und anschließend ersteigert zu haben, abgewiesen (Az. 6 Ca 1410/22).

Außerordentliche Kündigung eines Sachbearbeiters des städtischen Fuhrpark- und Gerätemanagements wirksam


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