Der EuGH entschied, dass eine von einem Standesbeamten errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, eine Entscheidung im Sinne von Art. 2 Nr.4 der Brüssel-IIa-Verordnung darstellt. Ehescheidungen dieser Art müssten daher ohne weitere Verfahren anerkannt werden (Rs. C-646/20). Darauf weist die BRAK hin.

Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen


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