Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte am 5. Dezember 2022 mit, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle der Konzernabschlüsse 2022 schwerpunktmäßig die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen prüfen wird (IAS 24). Darüber berichtet die WPK.

BaFin: Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden Prüfungsschwerpunkt der Bilanzkontrolle 2023


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