Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Umsätze eines gemeinnützigen Sportvereins dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen können, wenn der Sportverein einzelnen Spielern pauschale Aufwandsentschädigungen zahlt, die die Nichtbeanstandungsgrenze für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft von 400 Euro monatlich übersteigen (Az. XI R 11/19).

BFH: Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy