Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen eines Flirt- und Dating-Portals, nach der ein Betreiber Mitarbeitende mit erfundenen Nutzer-Profilen im Chat einsetzen darf, ist unzulässig. Das hat das LG Flensburg nach einer Klage des vzbv gegen die PD Enterprice UG entschieden (Az. 8 O 29/22).