Der Bundestag hat am 11.05.2023 in 2./3. Lesung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt, der zufolge multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne künftig Informationen zu in den Mitgliedstaaten gezahlten Ertragsteuern offenlegen müssen (BT-Drucks. 20/6758).

Neue Offenlegungspflicht bei der Ertragsteuer vom Bundestag beschlossen


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