Die Bundesregierung will die jährliche Neuanpflanzungsgenehmigung für den Weinanbau begrenzen. Das geht aus dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/6874) mit dem Titel „Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes“ hervor.

Weingesetz: Anbaufläche verringern


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