Ende 2022 wurden mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung neue Formulare u. a. für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher eingeführt, die auch digital nutzbar sind. Nach Anregungen aus der Praxis sollen die Formulare nun überarbeitet werden. Die BRAK begrüßt das und gibt Anregungen dazu.

Zwangsvollstreckung: BRAK begrüßt geplante Neugestaltung der Formulare


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy