Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 1 L 363/23).

Vorerst keine Polizeigebühren für „Klimakleber“


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