Das VG Gießen hat den Eilantrag einer Betreiberin zweier Gaststätten im Gebiet der Stadt Bad Vilbel abgelehnt. Die Antragstellerin wandte sich gegen die Untersagung der Ausübung des Gaststättengewerbes (Az. 8 L 1356/24).
Untersagung von Gaststättengewerbe in Bad Vilbel rechtmäßig