Wer im Bereich einer Baustelle unterwegs ist, muss auf dem Weg vermehrt mit Unebenheiten rechnen. Das LG Lübeck hat einen Schadensersatz nach einem vermeintlichen Sturz abgelehnt (Az. 15 O 149/22).

Kein Schadensersatz nach Sturz auf Strandpromenade


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