Das OLG Frankfurt hat Schadensersatzansprüche wegen einer unrichtigen Geldwäscheverdachtsmeldung (hier: Verdacht des Insiderhandels im Zusammenhang mit Wirecard-Aktien) zurückgewiesen (Az. 3 U 192/23).
Kein Schadensersatz wegen unrichtiger Geldwäscheverdachtsmeldung