Der BayVGH hat die Berufungen des Freistaates Bayern gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Augsburg und Würzburg zurückgewiesen und den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, die jeweils bei den Klägern eingetretenen Corona-Infektionen als Dienstunfall anzuerkennen (Az. 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809).

Corona-Infektionen eines Polizisten und eines Lehrers sind als Dienstunfall anzuerkennen


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