Die Berliner Bezirksämter müssen verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz vorerst beteiligen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 17 L 225/21).

Bezirksämter müssen Tierschutzorganisationen umfassend beteiligen


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