Nach einer Entscheidung des OLG Celle können Messergebnisse des Gerätes LEIVTEC XV3 in Bußgeldverfahren derzeit nicht mehr ohne Weiteres zugrunde gelegt werden (Az. 2 Ss (Owi) 69/21).

Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 sind nicht immer zuverlässig genug


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