Nach einer aktuellen Information des BMWi wurde die Antragstellung in der Überbrückungshilfe III für Unternehmen mit einem erhöhten Förderbedarf von über 12 Mio. Euro erweitert, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb aufgrund von Schließungsanordnungen zwischen dem 16.03.2020 und dem 30.06.2021 einstellen mussten. Der DStV begrüßt diese Erweiterung im Interesse der betroffenen Unternehmen.