Das FG Schleswig-Holstein entschied über die Rechtsnatur von Zuschüssen der öffentlichen Hand, die aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geleistet wurden (Az. 4 K 32/18).

Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst errichteten Anlegerbrücke an den ÖPNV (Fährverkehr) – Behandlung von Zuschüssen


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