Wendet ein Kreditinstitut Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu, hat es keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abzuführen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 577/21).
Kreditinstitut wendet Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu – Keine pauschale Einkommensteuer an Finanzamt abzuführen