Das LG Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, wer für die Betätigung der Notruftaste des Aufzugs durch unbekannte Teilnehmer einer Karnevalsveranstaltung haftet (Az. 6 S 238/20).

Teurer Karnevalsspaß: Zur Haftung von Noteinsatzkosten für Aufzugwartung


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