Das OLG Celle wies darauf hin, dass Betriebsschließungsversicherungen bei einer Schließung aufgrund der Corona-Pandemie nicht immer eingreifen. Maßgeblich sei die genaue Formulierung der Versicherungsbedingungen (Az. 8 U 5/21).

Betriebsschließungsversicherungen greifen bei einer Schließung aufgrund Corona-Pandemie nicht immer ein


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