Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 750 Mio. Euro ausgestattete Regelung Deutschlands in Form einer staatlichen Garantie für Darlehen genehmigt, die von einem neuen Reisesicherungsfonds aufgenommen werden können, um Reisende bei Insolvenz von Pauschalreiseveranstaltern zu entschädigen.

Kommission genehmigt deutsche Garantieregelung in Höhe von 750 Millionen Euro für Reisesicherungsfonds


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