Das VG Neustadt hat die Klage einer Verpächterin von Gewerbeimmobilien gegen die Stadt Deidesheim wegen der Heranziehung zu Tourismusbeiträgen abgewiesen. Die angegriffene Tourismusbeitragssatzung sei wirksam (Az. 3 K 111/21).

Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden


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