Der BGH hat sich erneut zur Thematik des sog. „Thermofensters“ geäußert. Die Entwicklung und der Einsatz der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) für sich genommen seien nicht ausreichend, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zu begründen (Az. VI ZR 128/20).

Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster


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