Aufgrund der verschärften Rotationspflicht bei Abschlussprüfungsmandaten durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz hat die BaFin einen Hinweis zum Abschlussprüferwechsel veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

BaFin: Hinweis zum Abschlussprüferwechsel


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