Die BRAK hält die unterschiedliche Behandlung von Syndikusrechtsanwält*innen im Hinblick auf ihre rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Altfällen, welche die Zeit ab dem 01.04.2014 betreffen, für verfassungswidrig.

BRAK moniert Ungleichbehandlung von Syndici bei Rentenversicherungs-Befreiung in Altfällen


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