Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fanden geldwäscherechtliche Sonderprüfungen der BaFin nur in Ausnahmefällen als Vor-Ort-Prüfung statt. Im Zuge der sich ändernden Pandemielage wird die BaFin wieder verstärkt von der Möglichkeit von Prüfungen vor Ort Gebrauch machen. Das teilt die Bundesregierung mit (19/31401).

Geldwäsche-Prüfung unter Pandemiebedingungen


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