Wird bei einem einheitlichen Klagegegenstand mit dem Hauptantrag lediglich ein Teilbetrag und hilfsweise für den Fall des Obsiegens der Gesamtbetrag eingeklagt, richtet sich der Streitwert gleichwohl nach dem Wert des gesamten Klagegegenstands. So entschied das FG Münster (Az. 5 Ko 1247/21).

Keine Streitwertreduzierung bei unechter Eventualklage


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy