Der EuGH bestätigte das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat wohnen, dem öffentlichen Krankenversicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats beizutreten (Rs. C-535/19).

EuGH zum Beitritt zu einem öffentlichen Krankenversicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats


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