Die Finanzministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben am 16.07.2021 zwei inhaltsgleiche Erlasse zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli 2021 in Kraft gesetzt.

Hochwasserschäden in NRW: Katastrophenerlass in Kraft gesetzt – Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen


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