Der BGH hatte die Frage zu beantworten, ob dem leiblichen Vater eines Kindes ein Umgangsrecht auch dann zusteht, wenn das Kind mit seiner Einwilligung von der eingetragenen Lebenspartnerin der Mutter adoptiert worden ist (Az. XII ZB 58/20).

Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption des Kindes


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