Das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen für den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung wurde am 30. Juni 2021 verkündet. Die WPK weist darauf hin, dass künftig für die Buchführung und Rechnungslegung des Fonds nur noch die Vorschriften des HGB für das kaufmännische Rechnungswesen gelten.