Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2022 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem gegenüber dem Vorjahr deutlich aufgestockten Volumen von rd. 9,8 Mrd. Euro erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

Mit aufgestockter ERP-Förderung weiterer Schub für Konjunktur


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