Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die die staatliche Nutzung von IT-Sicherheitslücken betrifft, die den Herstellern von Soft- und Hardware noch unbekannt sind – sog. Zero-Day-Schwachstellen (Az. 1 BvR 2771/18).

Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen


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