Das VG Göttingen hat den Landkreis Göttingen verpflichtet, einem dreijährigen Kind aus der Gemeinde Staufenberg ab sofort einen wohnortnahen sechsstündigen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nachzuweisen (Az. 2 B 122/21).

Verwaltungsgericht verpflichtet Landkreis zum Nachweis eines Kindergartenplatzes


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