Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche wurde am 25. Juni 2021 verabschiedet und tritt in seinen wesentlichen Regelungsbereichen am 1. August 2021 in Kraft (BGBl. I S. 2083). Darauf weist die WPK hin.

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz verabschiedet


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