Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Land können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Das Finanzministerium hat verfügt, dass die länderbezogenen Katastrophenerlasse auch in Baden-Württemberg gelten.

Baden-Württemberg: Steuerliche Erleichterungen für Hilfen an Flutopfer


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