Das ArbG Aachen hat festgestellt, dass eine gegenüber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer angeordnete Quarantäne dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht ausschließt (Az. 1 Ca 3196/20).
COVID-19: Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht aus