Das LG Memmingen hat die Berufung des Fischertagsverein Memmingen e.V. gegen das Urteil des AG Memmingen zurückgewiesen. Die Klägerin hat einen Anspruch, in die Vereinsuntergruppe der Stadtbachfischer aufgenommen zu werden und darf beim jährlichen Ausfischen des Stadtbachs nicht wegen ihres weiblichen Geschlechts ausgeschlossen werden (Az. 13 S 1372/20).

Anspruch der Klägerin, beim Fischertag im Memminger Stadtbach bei gegebener Eignung zu fischen, bestätigt


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