Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den
obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF die angepassten steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes mit (Az. IV C 7 – S-1916 / 20 / 10003 :002).

Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (ForstSchAusglG)


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy