Das BMF teilt die Neufassung des Beitrags zum „BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren“ in Nummer 9 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1. Mai 2018 mit (Az. IV A 3 – S-0130 / 19 / 10017 :008)

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der DSGVO in der Steuerverwaltung – Korrektur des allgemeinen Informationsschreibens


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