Das AG München hat die Klage eines rechtsschutzversicherten Internetkäufers gegen den Münchner Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufpreises von 318 Euro gegen Rückgabe des Armbands für eine Armbanduhr Audemars Piquet Royal Oak zurückgewiesen (Az. 154 C 4539/21).

Schwarzes Armband – Kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises bei fehlendem Beweis


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